Das (muslimische) Kopftuch beschäftigt deutsche Gerichte aller Rechtswege und Instanzen in zahlreichen Fallgestaltungen. Ein Jugendrichter in Berlin-Tiergarten fühlte sich anscheindend so gestört von der Anwesenheit einer kopftuchtragenden Zuschauerin, dass er sie des Saales verwies. Er begründete seine Maßnahme damit, dass Kopfbedeckungen aller Art in einem Gerichtssaal verboten seien. Mit der Frage, ob diese Anordnung rechtmäßig war musste sich dann das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Entscheidung können Sie nachlesen in NVwZ 2007, S. 56 ff.
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